Zeitarbeit - das Wichtigste auf einen Blick.
Was Du verdienen kannst und wie Du den passenden Job findest
Zeitarbeit kann Dir den Einstieg, einen Berufswechsel oder neue Aufgaben als Fachkraft ermöglichen. Hier erfährst Du, wie das Modell funktioniert, was beim Gehalt zählt und welche Rechte Du hast. Mit Beispielen und Einblicken von RÜBSAM Fachkräfte kannst Du besser entscheiden, welches Angebot zu Dir passt.
Inhaltsangabe:
Zeitarbeit einfach erklärt:
Arbeitgeber, Einsatz und Vertrag
Zeitarbeit, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung:
Drei Namen, ein Modell
Bei der Zeitarbeit schließt Du Deinen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister. Du arbeitest zeitweise in einem anderen Unternehmen, dem Einsatzbetrieb. Dort unterstützt Du zum Beispiel ein Montageteam oder arbeitest an Maschinen. Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung sind andere Bezeichnungen für dieses Modell. Deine Arbeit wird einem Betrieb zur Verfügung gestellt; Deine Rechte als Arbeitnehmer bleiben bestehen.
Wer bezahlt Dich und wer bestimmt Deine Aufgaben?
Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma. Sie zahlt Dein Gehalt, führt bei einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die Beiträge ab und ist für Deinen Arbeitsvertrag zuständig. Im Einsatzbetrieb erhältst Du die täglichen Aufgaben und wirst in die örtlichen Abläufe eingewiesen. Die Zeitarbeitsfirma bleibt währenddessen Dein Ansprechpartner für Vertragsfragen und die Planung weiterer Einsätze. Grundlagen erklärt die Bundesagentur für Arbeit.
Kurz erklärt: Du kannst den Einsatzbetrieb wechseln und trotzdem beim gleichen Arbeitgeber bleiben. Frage deshalb immer nach der Dauer Deines Arbeitsvertrags und zusätzlich nach der geplanten Einsatzdauer.
Zeitarbeit oder Personalvermittlung:
Was passt zu Deinem Ziel?
Ein begrenzter Einsatz bedeutet nicht automatisch einen befristeten Arbeitsvertrag. Dein Vertrag mit dem Personaldienstleister kann unbefristet sein. Bei einer Befristung endet er dagegen zum vereinbarten Zeitpunkt oder nach den vereinbarten Bedingungen. Was gilt, steht in Deinem Vertrag.
Bei der Personalvermittlung sucht der Dienstleister passende Bewerber für ein Unternehmen. Kommt es zur Einstellung, unterschreibst Du direkt bei diesem Unternehmen. Eine direkte Bewerbung führt ebenfalls zur unmittelbaren Anstellung, nur ohne vermittelnden Dienstleister. RÜBSAM Fachkräfte bietet sowohl Arbeitnehmerüberlassung als auch Personalvermittlung an.
Unternehmen nutzen Zeitarbeit, wenn sie zum Beispiel zusätzliche Aufträge bearbeiten, Ausfälle überbrücken oder Fachwissen für ein Projekt benötigen. Für Dich ist entscheidend, welche Aufgabe Du bekommst, wie Du bezahlt wirst und welche Perspektive der konkrete Einsatz bietet. Lass Dir diese Punkte vor einer Zusage erklären.
Zeitarbeit, Personalvermittlung oder direkte Bewerbung:
Was ist der Unterschied?
Nicht jede Jobsuche führt zum gleichen Arbeitsmodell. Dieser Vergleich zeigt Dir, bei wem Du angestellt bist und welche Rolle der Personaldienstleister übernimmt.
| Dein Vergleich | Zeitarbeit | Personalvermittlung | Direkte Bewerbung |
|---|---|---|---|
| Wer stellt Dich an? | Die Zeitarbeitsfirma. | Das Unternehmen, an das Du vermittelt wirst. | Das Unternehmen, bei dem Du Dich bewirbst. |
| Wer zahlt Dein Gehalt? | Die Zeitarbeitsfirma. | Dein neuer Arbeitgeber. | Dein neuer Arbeitgeber. |
| Wo arbeitest Du? | Im jeweiligen Einsatzunternehmen. | Im Unternehmen, das Dich eingestellt hat. | Im Unternehmen, das Dich eingestellt hat. |
| Welche Rolle hat der Dienstleister? | Er bleibt Dein Arbeitgeber und plant Deine Einsätze. | Er unterstützt die Suche und vermittelt den Kontakt. | Bei einer Bewerbung ohne Vermittler ist kein Dienstleister beteiligt. |
| Ist der Vertrag automatisch befristet? | Nein. Dein Arbeitsvertrag kann unbefristet sein. | Nein. Entscheidend ist das konkrete Vertragsangebot. | Nein. Entscheidend ist das konkrete Vertragsangebot. |
Die Unterscheidung zwischen Arbeitgeber und Einsatzbetrieb erläutert auch die Bundesagentur für Arbeit.
Für wen eignet sich Zeitarbeit?
Vom Berufseinstieg bis zur Fachkraft
Berufseinstieg, Quereinstieg und Rückkehr:
So kann der Start gelingen
Für Berufseinsteiger kann Zeitarbeit eine Möglichkeit sein, praktische Erfahrung und erste Kontakte zu Betrieben zu sammeln. Nach einer beruflichen Pause kannst Du prüfen, welche Kenntnisse noch passen und wo eine Auffrischung hilft. Als Quereinsteiger bringst Du vielleicht bereits handwerkliches Geschick, technisches Verständnis oder Erfahrung aus einem anderen Bereich mit.
Auch ohne abgeschlossene Ausbildung gibt es Tätigkeiten, etwa unterstützende Aufgaben in Produktion oder Logistik. Das hängt vom Stellenangebot ab. Sicherheitsrelevante Arbeiten oder Aufgaben mit besonderen Qualifikationsanforderungen darfst Du nicht allein deshalb übernehmen, weil ein Betrieb Personal benötigt. Ein seriöser Anbieter prüft Deine Eignung und die erforderlichen Nachweise.
Zeitarbeit für Fachkräfte:
Wo Dein Können gefragt ist
Für Fachkräfte kommen beispielsweise Montage, Instandhaltung, Schweißarbeiten oder Tätigkeiten an Kälteanlagen infrage. Auch für Hochschulabsolventen gibt es je nach Anbieter Stellen, etwa in technischen Projekten, Entwicklung oder Qualitätssicherung. Welche Möglichkeiten tatsächlich offenstehen, zeigt das konkrete Angebot.
RÜBSAM Fachkräfte verbindet Handwerk und Industrie. Zu den technischen Schwerpunkten gehören Gebäude-, Kälte- und Klimatechnik sowie Schweiß- und Anlagentechnik. Für Deinen Quereinstieg kannst Du Dich im eigenen Schulungszentrum auf technische Aufgaben vorbereiten. Welche Stelle und Qualifizierung für Dich passen, wird individuell geklärt. Mehr zum Quereinstieg bei RÜBSAM Fachkräfte.
Schnellstart: Notiere drei Tätigkeiten, die Du sicher beherrschst, und die Arbeitszeiten, die für Dich möglich sind. Damit kann Dein Ansprechpartner gezielter nach passenden Stellen suchen.
Teilzeit und ausländischer Abschluss:
Diese Punkte solltest Du klären
Teilzeit ist grundsätzlich möglich, sofern Arbeitsvertrag und Einsatz dazu passen. Viele Montage- und Schichtaufgaben brauchen jedoch bestimmte Anwesenheitszeiten. Denkbar sind zum Beispiel kürzere tägliche Arbeitszeiten oder weniger Arbeitstage pro Woche. Ob das für eine Stelle angeboten wird, klärst Du vorab. Besprich deshalb konkrete Wochentage, Stunden und Fahrtwege.
Bei einem ausländischen Abschluss hängen die Anforderungen vom Beruf und Deinem Aufenthaltsstatus ab. Für reglementierte Berufe ist eine Anerkennung grundsätzlich erforderlich; in nicht reglementierten Berufen häufig nicht. Aufenthaltsrechtlich kann sie trotzdem relevant sein. Dein Aufenthaltstitel muss die konkrete Beschäftigung erlauben. Wenn für einen Beschäftigungsaufenthaltstitel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist, ist diese für Leiharbeit grundsätzlich ausgeschlossen. Lass Deine Situation deshalb vor einer Zusage prüfen. Hinweise zur Zeitarbeit und Einwanderung. Sprachkenntnisse müssen unter anderem ausreichen, um Arbeits- und Sicherheitsanweisungen zu verstehen. Informationen zur Anerkennung.
Lohnt sich Zeitarbeit?
Vorteile und Nachteile für Deine Entscheidung
Neue Erfahrung sammeln und beruflich weiterkommen
Ein möglicher Vorteil ist der Zugang zu Betrieben, die Dich über eine direkte Bewerbung vielleicht noch nicht kennen. Im Einsatz kannst Du zeigen, wie Du arbeitest. Du lernst Abläufe, Maschinen oder Montagetechniken kennen und sammelst Erfahrung, die Deinen Lebenslauf ergänzt. Ein Einsatz kann außerdem helfen, einen neuen Tätigkeitsbereich kennenzulernen.
Der Nutzen hängt davon ab, ob die Aufgaben zu Deinen Zielen passen. Wenn Du Dich fachlich entwickeln möchtest, bringt Dir eine passende Aufgabe oft mehr als ein häufiger Wechsel ohne Lernfortschritt. Frage deshalb, welche Kenntnisse Du einsetzen und erweitern kannst.
Wie sicher ist ein Job in der Zeitarbeit?
Ein unbefristeter Vertrag bietet eine andere Ausgangslage als eine kurze Befristung, garantiert aber keine Beschäftigung auf Lebenszeit. Auch Zeitarbeitsfirmen können unter den geltenden Voraussetzungen kündigen. Die Stabilität des Anbieters, passende Folgeeinsätze und transparente Absprachen sind deshalb wichtig.
Mögliche Nachteile sind längere Fahrtwege, wechselnde Teams oder Schichtzeiten. Manche Einsätze dauern wenige Wochen, andere viele Monate. Eine feste Wechselhäufigkeit gibt es nicht. Sie hängt vom Auftrag, der Tätigkeit, gesetzlichen Grenzen und der Planung des Dienstleisters ab.
Hinweis aus der Praxis: Frage nicht nur nach dem Arbeitsort am ersten Tag. Lass Dir auch erklären, in welchem Gebiet spätere Einsätze möglich sind und wie neue Einsatzorte mit Dir abgestimmt werden.
Zeitarbeit oder direkte Anstellung:
Was passt zu Deinem Leben?
Deine Wünsche solltest Du vor Vertragsabschluss konkret benennen. Wie weit Deine Mitsprache reicht, hängt auch von den vereinbarten Aufgaben, Einsatzorten und Arbeitszeiten ab. Prüfe für Dich:
-
Planbarkeit: Brauchst Du dauerhaft denselben Arbeitsort?
-
Mobilität: Welche Fahrtwege oder Montageeinsätze sind machbar?
-
Einkommen: Welcher garantierte Verdienst ist notwendig?
-
Entwicklung: Welche Fähigkeiten möchtest Du ausbauen?
-
Betreuung: Wer hilft Dir bei Problemen und Einsatzwechseln?
Passt Zeitarbeit zu Deinen Wünschen?
Nicht jedes Arbeitsmodell passt zu jeder Lebenssituation. Prüfe, was Dir wichtig ist und welche Bedingungen Dir ein konkretes Angebot bietet.
| Was Dir wichtig ist | Darauf solltest Du bei Zeitarbeit achten | Darauf solltest Du bei direkter Anstellung achten |
|---|---|---|
| Ein fester Arbeitsort | Prüfe den vereinbarten Einsatzradius und mögliche Wechsel. | Prüfe, ob Dein Vertrag weitere Standorte oder Versetzungen vorsieht. |
| Unterschiedliche Aufgaben kennenlernen | Frage nach den möglichen Betrieben und Tätigkeiten. | Frage nach Projektwechseln und Entwicklung im Unternehmen. |
| Planbare Arbeitszeiten | Lass Dir Schichten, Wochenstunden und mögliche Änderungen erklären. | Prüfe Arbeitszeitmodell, Schichten und Überstundenregeln. |
| Ein verlässliches Einkommen | Vergleiche garantierten Grundlohn und Bedingungen für Zuschläge. | Vergleiche festes Gehalt und Bedingungen für Zusatzleistungen. |
| Fachlich weiterkommen | Frage nach passenden Einsätzen und konkreten Weiterbildungen. | Frage nach Schulungen und internen Entwicklungsmöglichkeiten. |
| Dauerhaft in einem bestimmten Team arbeiten | Kläre die geplante Einsatzdauer. Eine Übernahme ist nicht garantiert. | Prüfe, ob die Stelle langfristig für dieses Team vorgesehen ist. |
Eine direkte Anstellung kann besser passen, wenn Du gezielt in einem bestimmten Betrieb bleiben möchtest. Zeitarbeit kann sinnvoll sein, wenn Du unterschiedliche Projekte kennenlernen oder über praktische Arbeit einen Einstieg finden willst. Bei RÜBSAM Fachkräfte kannst Du Deine Vorstellungen mit dem Recruiting-Team besprechen; die persönliche Abstimmung ersetzt dabei keinen sorgfältigen Blick in das konkrete Angebot.
Gehalt in der Zeitarbeit:
Stundenlohn, Zuschläge und Angebote im Vergleich
Grundlohn und Tarif:
Welche Bezahlung steht Dir zu?
Dein Gehalt hängt unter anderem von Tätigkeit, erforderlichen Kenntnissen, Erfahrung, geltendem Tarifvertrag und zusätzlichen Vereinbarungen ab. Die Entgeltgruppe richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen. Ein Ausbildungsabschluss allein beantwortet deshalb noch nicht, welche Gruppe für Deine konkrete Arbeit gilt. Frage nach dem anwendbaren Tarifwerk, der Eingruppierung und der dazugehörigen Tätigkeitsbeschreibung.
Die verbindliche Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung beträgt seit dem 1. September 2026 15,33 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. April 2027 sind 15,87 Euro vorgesehen. Das ist eine Untergrenze, kein allgemeines Gehalt für technische Fachkräfte. Höhere zwingende Branchenmindestlöhne können zusätzlich maßgeblich sein. Aktuelle Lohnuntergrenze beim BMAS.
Im DGB/GVP-Tarifwerk gelten vom 1. September 2026 bis zum 31. März 2027 beispielsweise folgende Grundstundenentgelte. Die Auswahl dient der Orientierung und ordnet keinen Beruf automatisch einer Gruppe zu. Vollständige Entgelttabellen beim GVP.
| Entgeltgruppe | Brutto pro Stunde |
|---|---|
| EG 1 | 15,33 Euro |
| EG 3 | 17,11 Euro |
| EG 4 | 18,09 Euro |
| EG 5 | 20,27 Euro |
| EG 6 | 22,52 Euro |
Zuschläge und Equal Pay:
Wann kommt mehr Geld dazu?
Branchenzuschläge können den Tariflohn erhöhen, wenn für die Einsatzbranche ein entsprechender Tarifvertrag gilt. Das betrifft beispielsweise Teile der Metall- und Elektroindustrie. Die Höhe hängt vom jeweiligen Tarifvertrag und häufig von der Einsatzdauer ab. Nicht jeder Einsatz löst automatisch einen Branchenzuschlag aus. Übersicht der Branchenzuschlagstarife.
Bei Equal Pay geht es um die gleiche Bezahlung wie für vergleichbare direkt Beschäftigte im Einsatzbetrieb. Der gesetzliche Grundsatz gilt zunächst ab Einsatzbeginn. Ein wirksamer Tarifvertrag kann für die ersten neun Monate abweichen. Eine längere Abweichung setzt besondere tarifliche Regeln voraus: spätestens nach 15 Monaten muss ein tariflich als gleichwertig festgelegtes Entgelt erreicht werden; die stufenweise Annäherung muss nach höchstens sechs Wochen beginnen. Frühere Einsätze beim selben Unternehmen können mitzählen, auch bei einem anderen Verleiher. Unterbrechungen von höchstens drei Monaten setzen die Berechnung nicht einfach zurück. Rechtsgrundlage: § 8 AÜG.
Bei Überstunden sind Zeitguthaben und Zuschlag getrennt zu betrachten. Das DGB/GVP-Tarifwerk sieht für zuschlagspflichtige Mehrarbeit 25 Prozent vor. Dafür gelten Schwellenwerte und teils Übergangsregeln; nicht jede zusätzliche Stunde löst den Zuschlag aus. Für Nachtarbeit richten sich die tariflichen Zuschläge nach dem Kundenbetrieb, höchstens 25 Prozent, für Sonntagsarbeit höchstens 50 und für Feiertagsarbeit höchstens 100 Prozent des maßgeblichen Tarifstundenentgelts. Das sind keine pauschalen Garantien. Treffen diese Zuschläge zusammen, wird tariflich nur der höchste gezahlt. Regeln zu Zuschlägen im DGB/GVP-Tarifwerk.
Praxis-Tipp: Lass Dir garantierten Grundlohn, mögliche Zuschläge und Kostenerstattungen getrennt nennen. Ein hoher Betrag „inklusive aller Extras“ sagt Dir noch nicht, was Du in einem normalen Monat sicher verdienst.
Mehr Stundenlohn oder kürzerer Arbeitsweg:
Was lohnt sich für Dich?
Ein einfaches Rechenbeispiel: Bei angenommenen 150 vergüteten Stunden ergeben 20 Euro pro Stunde 3.000 Euro brutto. Ein zweites Angebot mit 21 Euro ergibt 3.150 Euro brutto. Das sind 150 Euro Unterschied vor Steuern und Sozialabgaben. Zusätzliche private Fahrtkosten kannst Du damit nicht ohne Weiteres verrechnen: Sie gehen von Deinem verfügbaren Geld ab. Die Zahlen sind frei gewählt und kein RÜBSAM-Gehaltsangebot.
Mehr Stundenlohn:
Bleibt Dir dadurch auch mehr Geld?
Ein höherer Stundenlohn ist nur ein Teil des Vergleichs. Schau auch auf Deine Fahrtkosten und die Zeit für Deinen Arbeitsweg. Die folgenden Zahlen sind frei gewählte Beispiele und keine Stellenangebote von RÜBSAM Fachkräfte.
| Dein Vergleich | Beispielangebot A | Beispielangebot B |
|---|---|---|
| Grundlohn pro Stunde | 20 Euro brutto | 21 Euro brutto |
| Angenommene vergütete Stunden im Monat | 150 Stunden | 150 Stunden |
| Monatlicher Grundverdienst | 3.000 Euro brutto | 3.150 Euro brutto |
| Selbst bezahlte Fahrtkosten im Monat | 80 Euro | 180 Euro |
| Einfacher Arbeitsweg pro Arbeitstag | 30 Minuten | 60 Minuten |
Wichtig: Angebot B bringt 150 Euro mehr brutto, verursacht im Beispiel aber 100 Euro höhere Fahrtkosten. Wie viel Dir tatsächlich mehr bleibt, hängt von Steuern und Sozialabgaben ab. Ziehe Fahrtkosten deshalb nicht einfach vom Bruttogehalt ab.
Kläre Fahrtkosten, Reisezeiten und notwendige Unterkünfte vor dem Einsatz. Ansprüche hängen unter anderem davon ab, ob es um Deinen normalen Arbeitsweg oder eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit geht und welche Regeln vereinbart sind. Bei RÜBSAM gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie bei Montageeinsätzen organisierte und bezahlte Unterkünfte zum Angebot. Welche Leistungen für Deine Stelle gelten und welche Bedingungen daran geknüpft sind, gehört ins Gespräch und in die Unterlagen. Leistungen für Bewerber bei RÜBSAM Fachkräfte.
Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit:
7 Punkte, die Du prüfen solltest
Tätigkeit, Einsatzgebiet und Vertragsdauer
Die Tätigkeit sollte so beschrieben sein, dass Du Deine Aufgaben einordnen kannst. Prüfe außerdem Arbeitsort, möglichen Einsatzradius, Wochenstunden und eine mögliche Befristung. Ein erster Einsatz in Deiner Nähe schließt spätere Montageeinsätze nicht aus, wenn der Vertrag ein größeres Gebiet vorsieht. Lass offene Punkte erklären und wichtige Zusagen nachvollziehbar festhalten.
Tarifvertrag und Vergütung
Die Vergütung sollte mit Entgeltgruppe, Stundenlohn, Zulagen und Fälligkeit verständlich sein. Ein Vertrag kann auf ein Tarifwerk verweisen, das weitere Einzelheiten regelt. Bitte um Zugang zu diesen Texten und prüfe, ob die zugesagte Bezahlung mit den Unterlagen übereinstimmt. Bei Abweichungen sollte der Anbieter vor Deiner Unterschrift Klarheit schaffen.
Arbeitszeitkonto und Überstunden
Ein Arbeitszeitkonto erfasst Unterschiede zwischen vereinbarter und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit. Wie Guthaben entstehen, ausgezahlt oder durch Freizeit abgebaut werden, richtet sich nach wirksamen Regeln. Frage nach Grenzen, Ankündigungsfristen und dem Umgang beim Ausscheiden. Bewahre eigene Stundennachweise auf und gleiche sie mit Abrechnung und Kontostand ab. Fehlende Kundeneinsätze dürfen nicht einfach auf Dein Stundenkonto abgewälzt werden.
Im DGB/GVP-Tarifwerk werden Guthaben in der Regel durch Freizeit ausgeglichen. Bei Vollzeit kannst Du die Auszahlung der Stunden oberhalb von 91 Plusstunden verlangen; für Teilzeit gilt die Schwelle anteilig. Ein positives Guthaben wird beim Ausscheiden ausgezahlt. Weitere Regeln betreffen Ankündigung und Vereinbarung des Freizeitausgleichs. Tarifliche Kontoregeln.
Probezeit und Kündigungsfristen
Für die Kündigung sind Gesetz, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag wichtig. Gesetzlich gelten grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder Monatsende; für Arbeitgeber verlängern sich Fristen nach Beschäftigungsdauer. In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten sieht das Gesetz zwei Wochen vor. Tarifverträge können abweichen, auch mit kürzeren Fristen. Eine Kündigung braucht grundsätzlich die Schriftform; eine einfache E-Mail genügt nicht. Prüfe Deine konkrete Regelung, bevor Du einen neuen Arbeitsbeginn zusagst. Gesetzliche Kündigungsfristen.
Urlaub und Krankheit
Der gesetzliche Mindesturlaub entspricht bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstagen für ein volles Urlaubsjahr. Tarifvertrag oder Vertrag können mehr gewähren. Beantrage Urlaub bei Deinem Arbeitgeber und stimme den Ablauf mit dem Einsatzbetrieb ab. Im DGB/GVP-Tarifwerk sind bei einer Fünftagewoche grundsätzlich 25 Tage im ersten, 27 im zweiten und dritten sowie 30 ab dem vierten Beschäftigungsjahr vorgesehen. Die konkrete Berechnung hängt etwa vom Eintrittsdatum und Deinen Arbeitstagen ab. Gesetzliche Urlaubsgrundlage.
Bei Krankheit musst Du Deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren und die vorgesehenen Nachweise beachten; informiere auch den Einsatzbetrieb nach dem vereinbarten Meldeweg. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung und besteht bei erfüllten Voraussetzungen bis zu sechs Wochen. Bei wiederholter gleicher Krankheit gelten zusätzliche Regeln. Entgeltfortzahlungsgesetz.
Einsatzdauer:
Was bedeutet die Grenze von 18 Monaten?
Die gesetzliche Überlassungshöchstdauer beträgt grundsätzlich 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher. Tarifverträge der Einsatzbranche und darauf beruhende Vereinbarungen können Abweichungen ermöglichen. Frühere Einsätze zählen mit, wenn Unterbrechungen nicht länger als drei Monate dauern. Ein Wechsel der Zeitarbeitsfirma startet die Frist daher nicht automatisch neu. Diese Grenze betrifft den Einsatz, nicht die gesamte Dauer Deines Arbeitsvertrags. Regeln in § 1 AÜG.
Wichtig: Verwechsle die Einsatzhöchstdauer nicht mit Equal Pay. Lass Dir erklären, welche Frist für Deinen Einsatz gilt und welche früheren Einsatzzeiten berücksichtigt werden.
Fehlender Lohn oder Kündigung:
So sicherst Du Deine Rechte
Bei fehlendem Lohn solltest Du Abrechnung und Stunden prüfen, die Differenz beziffern und Deinen Anspruch nachweisbar geltend machen. Tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen können kurz sein. Hole deshalb früh Hilfe bei Gewerkschaft, Betriebsrat, einer geeigneten Beratungsstelle oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Agentur für Arbeit kann Hinweisen auf Verstöße gegen die Arbeitnehmerüberlassungsregeln nachgehen.
Bei einer Kündigung solltest Du sofort handeln, wenn Du sie gerichtlich angreifen möchtest: Die Klagefrist beträgt grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber ersetzt die Klage nicht. Frist für die Kündigungsschutzklage.
Zeitarbeit im Alltag:
So startest Du gut und arbeitest sicher
Gut vorbereitet in den Einsatz:
Deine Checkliste für den ersten Tag
Vor Deinem Start solltest Du wissen, wo Du Dich meldest, wann Du beginnst und wer Dich empfängt. Kläre außerdem Arbeitskleidung, erforderliche Schutzausrüstung und die Erfassung Deiner Stunden. Für technische Tätigkeiten gehören notwendige Nachweise dazu, etwa passende Schweißerprüfungen oder vorgeschriebene Befähigungen.
Im Einsatzbetrieb lernst Du Deinen Arbeitsplatz, die Arbeitsabläufe und das Team kennen. Dazu gehören die betriebsspezifische Sicherheitsunterweisung, Notfallwege und Hinweise zu Maschinen oder Gefahrstoffen. Die Zeitarbeitsfirma und der Einsatzbetrieb müssen ihre Arbeitsschutzaufgaben abstimmen. Der Einsatzbetrieb unterweist Dich zu den örtlichen Gefahren; die allgemeinen Pflichten Deines Arbeitgebers bleiben bestehen. Wer welche Schutzausrüstung bereitstellt, muss vor dem Start klar sein. Hinweise der DGUV zur Zusammenarbeit.
Zwei Ansprechpartner:
Wer hilft Dir bei welchem Anliegen?
Bei einer Frage zur konkreten Aufgabe ist meist Deine Führungskraft im Einsatzbetrieb der erste Kontakt. Geht es um Lohn, Vertrag, Urlaub oder die weitere Einsatzplanung, wendest Du Dich an Deinen Personaldienstleister. Bei Konflikten oder Sicherheitsfragen kann es sinnvoll sein, beide einzubeziehen. Speichere die Kontaktdaten vor dem ersten Tag.
Bei RÜBSAM gehört die persönliche Betreuung zum beschriebenen Angebot. Nutze Deinen Ansprechpartner deshalb nicht erst dann, wenn ein Problem groß geworden ist. Melde frühzeitig, wenn Anforderungen, Arbeitszeiten oder Einsatzbedingungen anders sind als besprochen.
Praxis-Tipp: Frage am ersten Tag: „Wer zeigt mir den Arbeitsplatz, wer bestätigt meine Stunden und wen erreiche ich bei Problemen?“ Notiere die drei Antworten direkt auf Deinem Handy.
Wer hilft Dir:
Zeitarbeitsfirma oder Einsatzbetrieb?
Du hast einen Arbeitgeber und einen Betrieb, in dem Du arbeitest. Beide haben unterschiedliche Aufgaben. Hier siehst Du, an wen Du Dich mit Deinem Anliegen wenden kannst.
| Dein Anliegen | Deine Zeitarbeitsfirma | Dein Einsatzbetrieb |
|---|---|---|
| Arbeitsvertrag und Gehalt | Klärt Vertragsfragen und zahlt Dein Gehalt. | Ist Ansprechpartner für bestätigte Einsatzzeiten und tatsächliche Aufgaben. |
| Aufgaben im Arbeitsalltag | Klärt das vereinbarte Tätigkeitsfeld und größere Abweichungen. | Weist Dir die täglichen Aufgaben zu. |
| Urlaub | Bearbeitet Deinen Antrag und entscheidet über die Genehmigung. | Wird bei der Einsatzplanung und Abstimmung einbezogen. |
| Krankmeldung | Muss von Dir unverzüglich informiert werden. | Wird nach dem vereinbarten Meldeweg ebenfalls informiert. |
| Einarbeitung vor Ort | Stimmt Anforderungen und Einsatzvorbereitung ab. | Erklärt Arbeitsplatz, Abläufe und die konkrete Tätigkeit. |
| Arbeitsschutz | Behält eigene Arbeitsschutzpflichten und stimmt Schutzmaßnahmen ab. | Informiert Dich über örtliche Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen. |
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz tragen beide Seiten. Die Aufgaben des Einsatzbetriebs beschreibt § 11 AÜG.
Wenn die Aufgabe nicht passt:
So gehst Du vor
Ob Du einen Einsatz übernehmen musst, hängt unter anderem vom Arbeitsvertrag und den rechtlich zulässigen Weisungen ab. Deine Qualifikation, das vereinbarte Tätigkeitsfeld und die konkreten Umstände spielen dabei eine Rolle. Eine allgemeine Aussage wie „Du musst jede Arbeit machen“ greift zu kurz.
Weichen Aufgaben deutlich von der Vereinbarung ab, beschreibe die Abweichung sachlich und bitte um Klärung. Führe keine Arbeit aus, für die Dir eine vorgeschriebene Einweisung oder Befähigung fehlt. Bei unmittelbarer erheblicher Gefahr bringst Du Dich in Sicherheit und informierst die Verantwortlichen. Halte fest, wann Du welches Problem gemeldet hast, statt ungeklärte Risiken still hinzunehmen.
Wenn Dein Einsatz endet:
Gehalt, neuer Einsatz und direkte Übernahme
Wirst Du auch ohne Einsatz bezahlt?
Das Einsatzende beendet nicht automatisch Deinen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma. Besteht Dein Arbeitsverhältnis weiter, muss Dein Arbeitgeber die weitere Beschäftigung organisieren. Bis ein neuer passender Einsatz beginnt, kann eine einsatzfreie Zeit entstehen.
In dieser Zeit bleibt Dein Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen, wenn Du arbeitsfähig und arbeitsbereit bist und Deine Arbeit wie erforderlich anbietest. Dein Arbeitgeber kann das Risiko fehlender Kundenaufträge nicht einfach auf Dich übertragen. Die Höhe richtet sich nach den maßgeblichen Regeln; einsatzabhängige Zulagen sind gesondert zu prüfen. Die gesetzliche Grundlage schützt die Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers. § 11 AÜG.
Erreichbarkeit bleibt wichtig: Kläre, wann und wie Du für neue Einsatzinformationen erreichbar sein musst. Einsatzfreie Zeit ist nicht automatisch Urlaub. Fehlende Aufträge dürfen auch nicht einfach als Minusstunden verbucht oder durch erzwungenen Abbau Deines Guthabens ausgeglichen werden. Wenn Dir eine entsprechende Anweisung unklar erscheint, lass sie vor der Umsetzung prüfen. Informationen von Faire Integration.
Gut zu wissen: Unterschreibe nicht vorschnell eine eigene Kündigung oder unbezahlte Freistellung, nur weil ein Einsatz endet. Frage zuerst, wie Dein bestehender Vertrag und die Bezahlung weiterlaufen.
Neuer Einsatz:
So bereitest Du den Wechsel vor
Vor einer neuen Überlassung muss Dich Dein Arbeitgeber über den Einsatz als Leiharbeitnehmer informieren und Dir Firma und Anschrift des Einsatzunternehmens in Textform mitteilen. Besprich zusätzlich Beginn, Aufgaben, Schichtzeiten, Fahrtweg, Vergütung und Betreuung. Melde früh, wenn sich Deine persönlichen Möglichkeiten verändert haben, etwa durch Kinderbetreuung oder einen Umzug.
Vom Einsatz zur direkten Anstellung:
So gelingt die Übernahme
Eine Übernahme ist möglich, aber kein automatischer Anspruch allein aufgrund guter Arbeit oder einer bestimmten Einsatzdauer. Erst ein konkretes Vertragsangebot zeigt, welche Aufgabe, Vergütung und Laufzeit der Einsatzbetrieb anbietet.
Stimme den Wechsel so ab, dass Dein bisheriger Vertrag rechtzeitig endet, etwa durch wirksame Kündigung, vereinbarten Ablauf oder Aufhebungsvertrag. Beginne die neue Stelle nicht einfach während fortbestehender Verpflichtungen. Nach Ende Deines Arbeitsverhältnisses darf Dir der Verleiher eine Anstellung beim bisherigen Einsatzunternehmen nicht wirksam verbieten. Eine mögliche angemessene Vermittlungsvergütung zwischen den Unternehmen ist von einer Zahlung durch Dich zu unterscheiden. Regeln in § 9 AÜG.
Einsatzwechsel, Pause oder Übernahme:
Was ändert sich für Dich?
Wenn ein Kundeneinsatz endet, sind verschiedene nächste Schritte möglich. Entscheidend ist, ob Dein bisheriger Arbeitsvertrag weiterläuft oder Du zu einem neuen Arbeitgeber wechselst.
| Deine Situation | Was passiert mit Deinem Vertrag? | Was solltest Du klären? |
|---|---|---|
| Du beginnst einen neuen Kundeneinsatz. | Dein Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma läuft weiter, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wird. | Neue Aufgaben, Arbeitsort, Arbeitszeiten und mögliche Änderungen bei Zulagen. |
| Es gibt vorübergehend keinen Einsatz. | Dein Arbeitsverhältnis endet dadurch nicht automatisch. Bei fortbestehendem Vertrag und Arbeitsbereitschaft bleibt Dein Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen. | Erreichbarkeit, weitere Einsatzplanung und die konkrete Vergütung ohne Einsatz. |
| Der Einsatzbetrieb möchte Dich direkt einstellen. | Für den Wechsel muss Dein bisheriges Arbeitsverhältnis passend zum neuen Beginn beendet werden. | Neues Vertragsangebot, Kündigungsfrist und abgestimmter Starttermin. |
| Dein befristeter Arbeitsvertrag läuft aus. | Bei wirksamer Befristung endet er zum vereinbarten Zeitpunkt oder nach den vereinbarten Bedingungen. | Mögliche Verlängerung, neue Beschäftigung sowie offene Urlaubs- und Zeitguthaben. |
Die Regeln zur Vergütung ohne Einsatz stehen in § 11 AÜG. Den Wechsel zum Einsatzunternehmen berücksichtigt außerdem § 9 AÜG.
Seriöse Zeitarbeit finden:
7 Fragen vor Deiner Zusage
Woran erkennst Du eine seriöse Zeitarbeitsfirma?
Ein seriöser Anbieter nennt seinen vollständigen Firmennamen, klare Kontaktmöglichkeiten und verständliche Arbeitsbedingungen. Für die übliche gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung braucht er grundsätzlich eine Erlaubnis. Du kannst im Verzeichnis der Bundesagentur für Arbeit nach dem rechtlichen Firmennamen suchen. Verbindliche Auskunft zum Bestehen einer Erlaubnis geben die zuständigen Agenturen für Arbeit. Verzeichnis der Erlaubnisinhaber.
Eine Bewertung kann Hinweise geben, ersetzt aber keine Prüfung. Lies mehrere aktuelle Erfahrungsberichte und achte darauf, ob sie konkrete Themen betreffen: pünktlicher Lohn, Erreichbarkeit oder Umgang mit Problemen. Eine einzelne Sternezahl beweist weder gute noch schlechte Bedingungen.
Bewerbung vorbereiten:
Zeige, was Du kannst und brauchst
Für Deine Bewerbung sind ein kurzer Lebenslauf, wichtige Zeugnisse und berufsbezogene Nachweise hilfreich. Bei technischen Aufgaben können beispielsweise gültige Schweißerprüfungen wichtig sein. Schreibe dazu, wann Du starten kannst, welche Arbeitszeiten passen und ob Montage für Dich möglich ist.
Bei RÜBSAM kannst Du online, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Für den ersten Schritt reichen ein kurzer Lebenslauf oder Angaben zu Deiner Erfahrung. Danach werden Wünsche und Kenntnisse besprochen; je nach Einsatz folgt ein fachlicher Check oder ein Termin im Schulungszentrum. Zum Bewerbungsweg und Recruiting-Team.
7 Fragen für Dein Bewerbungsgespräch
Ein gutes Gespräch beantwortet mehr als die Frage nach dem Startdatum. Nutze diese Punkte:
-
Aufgabe: Was mache ich konkret und welche Nachweise brauche ich?
-
Arbeitsort: Wo arbeite ich und welche späteren Einsatzorte sind möglich?
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Arbeitszeit: Welche Schichten, Wochenstunden und Überstundenregeln gelten?
-
Gehalt: Was ist garantiert und welche Extras sind an Bedingungen geknüpft?
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Kosten: Was gilt für Arbeitsweg, Unterkunft und Ausrüstung?
-
Betreuung: Wer ist erreichbar, wenn etwas nicht passt?
-
Perspektive: Welche Weiterbildung oder Übernahme ist konkret möglich?
Schnellstart: Nimm diese sieben Fragen mit ins Gespräch. Bitte bei unklaren Antworten um ein Beispiel und lass wichtige Zusagen in Deinen Unterlagen festhalten.
Kosten solltest Du genau unterscheiden: Eine Vermittlungsvergütung, die Du als Leiharbeitnehmer an Deinen Verleiher zahlen sollst, ist nach § 9 AÜG unwirksam. Eine separate private Arbeitsvermittlung ist ein anderes Modell mit eigenen Regeln. Normale Fahrtkosten oder vertraglich geregelte Ausgaben sind wiederum keine Vermittlungsgebühr. Lass Dir erklären, wofür Geld verlangt wird. Rechtsgrundlage zur Vermittlungsvergütung.
Klare Warnsignale sind widersprüchliche Lohnangaben, unbekannte Vertragspartner, ungeklärte Tätigkeiten oder Druck zur sofortigen Unterschrift. Prüfe auch, ob Du die tatsächliche Arbeit sicher beherrschst. Wenn eine Stelle fachlich oder zeitlich nicht passt, benenne das vor der Zusage.
Zeitarbeit bei RÜBSAM:
Fachwissen ausbauen und beruflich weiterkommen
Welche Einsätze bringen Dich fachlich weiter?
Technische Erfahrung wächst durch passende Aufgaben und gute Anleitung. Wenn Du etwa andere Anlagen kennenlernst oder ein neues Montageverfahren anwendest, kann das Dein Wissen erweitern. Ein Wechsel allein ist jedoch noch keine Qualifizierung. Entscheidend ist, ob Du sinnvoll eingearbeitet wirst und Deine vorhandenen Fähigkeiten zur Aufgabe passen.
RÜBSAM Fachkräfte ist seit 1989 in der Überlassung und Vermittlung von Fachkräften für Handwerk und Industrie tätig. Die Zentrale befindet sich in Fulda; weitere Standorte gibt es unter anderem in Frankfurt, Erfurt, Mannheim, Nürnberg, Rostock und Hamburg. Für Dich zählt dabei, welches Team Deinen Einsatz begleitet und wie Du es erreichst. Über RÜBSAM, Standortübersicht.
Das RÜBSAM-Weiterbildungszentrum:
Was Du hier lernen kannst
Das eigene Weiterbildungszentrum ergänzt die Einsätze durch praxisnahe Schulungen. Du kannst Dein Wissen unter anderem in Schweißtechnik, Kälte- und Klimatechnik sowie Haus- und Gebäudetechnik erweitern. Auch Kenntnisse für sicheres Arbeiten spielen bei der Vorbereitung technischer Aufgaben eine Rolle. Die Weiterbildung richtet sich an Beschäftigte mit unterschiedlichen Erfahrungen; zusätzlich gibt es vorbereitende Angebote für Quereinsteiger.
Bei RÜBSAM kannst Du Dich als Mitarbeiter kostenfrei während Deiner bezahlten Arbeitszeit weiterbilden. Welche Schulung konkret zu Dir passt, hängt von Vorkenntnissen, Lernziel, verfügbaren Terminen und Einsatzanforderungen ab. Besprich auch Dauer, Freistellung und den Nachweis nach Abschluss. Nicht jedes kurze Seminar ersetzt eine Berufsausbildung oder eine vorgeschriebene Prüfung. Weiterbildung bei RÜBSAM.
Hinweis aus der Praxis: Sage im Gespräch möglichst konkret, was Du lernen möchtest: zum Beispiel ein bestimmtes Schweißverfahren. Frage, welche Voraussetzungen Du dafür brauchst und woran Du Deinen Fortschritt erkennen kannst.
Vom Lernwunsch zum Plan:
So bereitest Du Dein Entwicklungsgespräch vor
Deine Ziele sollten zu einer erreichbaren nächsten Stufe führen. Statt nur „Ich möchte mehr verdienen“ kannst Du fragen, welche Kenntnisse für anspruchsvollere Aufgaben fehlen. Eine neue Qualifikation kann Deine Möglichkeiten verbessern; sie garantiert aber weder einen bestimmten Einsatz noch eine Gehaltserhöhung.
Bereite Dein Entwicklungsgespräch mit drei Punkten vor:
-
Können: Welche Arbeiten erledigst Du bereits sicher?
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Lernziel: Welche Technik oder Aufgabe möchtest Du beherrschen?
-
Plan: Welche Schulung und welcher anschließende Einsatz passen dazu?
Nutze die persönliche Betreuung, um diesen Plan abzustimmen. Wenn Du eine technische Stelle suchst, kannst Du über die Jobsuche von RÜBSAM nach Beruf und Ort suchen und Deine Weiterbildungswünsche im Gespräch ansprechen.
Zeitarbeit für Unternehmen:
Personalengpässe mit passenden Fachkräften lösen
Kurzfristiger Bedarf oder dauerhafte Stelle?
Als Unternehmen kannst Du Zeitarbeit nutzen, um zum Beispiel Ausfälle zu überbrücken, Auftragsspitzen zu bearbeiten oder ein zeitlich begrenztes Projekt zu unterstützen. Dafür muss die benötigte Qualifikation verfügbar sein und der Einsatz rechtlich passen. Zusätzliche Beschäftigte helfen nur dann, wenn Aufgaben, Ausstattung und Einarbeitung vorbereitet sind.
Für eine dauerhafte Vakanz solltest Du auch Personalvermittlung und eigene Rekrutierung prüfen. Bei der Vermittlung suchst Du mit Unterstützung einen Menschen für die direkte Anstellung. Bei Zeitarbeit bleibt der Personaldienstleister Arbeitgeber. Die Entscheidung hängt von Dauer, Aufgabe, Verfügbarkeit und Deinem gewünschten Personalaufbau ab.
Was kostet Zeitarbeit und wer übernimmt welche Aufgaben?
Der vereinbarte Verrechnungssatz ist nicht mit dem Bruttolohn der eingesetzten Person gleichzusetzen. Er berücksichtigt unter anderem Vergütung, Arbeitgeberbeiträge, bezahlte Ausfallzeiten, Betreuung, Rekrutierung und die Kalkulation des Dienstleisters. Hinzu kommen je nach Vereinbarung etwa Zuschläge, Reise- oder Unterkunftskosten. Lass Dir enthaltene und zusätzliche Leistungen getrennt darstellen.
Der Personaldienstleister übernimmt die Arbeitgeberpflichten gegenüber seinen Beschäftigten. Im Einsatzunternehmen organisierst Du die tägliche Arbeit und die betriebsspezifische Einarbeitung. Beim Arbeitsschutz tragen beide Seiten Verantwortung und müssen zusammenarbeiten. Auch die erforderliche Qualifikation, erlaubte Tätigkeit und Einsatzdauer müssen vorab geklärt sein. Arbeitsschutz bei Zeitarbeit: DGUV.
Praxis-Tipp: Beschreibe Deinen Bedarf mit konkreten Aufgaben, Maschinen, Arbeitszeiten und notwendigen Nachweisen. „Wir brauchen zwei gute Fachkräfte“ reicht für eine verlässliche Auswahl nicht aus.
Qualität prüfen:
Was muss vor dem ersten Einsatz feststehen?
Bei der Auswahl solltest Du nach Erfahrung mit ähnlichen Aufgaben, gültigen Nachweisen und dem Verfahren zur Eignungsprüfung fragen. Gerade bei Schweißarbeiten sind beispielsweise Verfahren, Werkstoff und notwendige Prüfungen relevant. Kläre außerdem den ersten Arbeitstag, die örtliche Unterweisung und den Umgang mit Abweichungen.
Eine belastbare Zusammenarbeit braucht klare Zuständigkeiten:
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Anforderungen: Aufgaben und Qualifikationen schriftlich abstimmen.
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Start: Einarbeitung, Ausrüstung und Sicherheitsunterweisung organisieren.
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Betreuung: Ansprechpartner und Erreichbarkeit festlegen.
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Nachweise: Stunden und Änderungen nachvollziehbar dokumentieren.
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Rückmeldung: Früh prüfen, ob Leistung und Aufgabe zusammenpassen.
Bei RÜBSAM ergänzen technische Qualifizierung und das eigene Weiterbildungszentrum die Personallösungen. Fachkräfte können dort auf konkrete technische Anforderungen vorbereitet werden, zum Beispiel in der Schweißtechnik. Besprich im Einzelfall, welche Vorbereitung nötig und vor dem Einsatz möglich ist. Technische Personallösungen in der Schweißtechnik.
FAQ zur Zeitarbeit:
Die 8 wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Was ist Zeitarbeit?
Bei Zeitarbeit bist Du bei einem Personaldienstleister angestellt und arbeitest zeitweise in einem Kundenunternehmen. Deine täglichen Aufgaben erhältst Du dort. Dein Arbeitsvertrag besteht mit der Zeitarbeitsfirma, auch wenn sich der Einsatzort ändert.
Ist Zeitarbeit dasselbe wie Leiharbeit?
Ja, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen dasselbe grundlegende Arbeitsmodell. Die Begriffe sagen allein noch nichts über Deine konkrete Aufgabe oder Vertragsdauer aus. Schau deshalb auf die Bedingungen der angebotenen Stelle.
Wer stellt mich an und zahlt mein Gehalt?
Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma, mit der Du den Arbeitsvertrag abschließt. Sie ist für Dein Gehalt zuständig. Das Kundenunternehmen organisiert die Arbeit während des Einsatzes und ist nicht allein dadurch Dein Vertragsarbeitgeber.
Kurz erklärt: Für Lohn und Vertrag wendest Du Dich an Deine Zeitarbeitsfirma. Für die konkrete Aufgabe vor Ort ist zunächst die zuständige Führungskraft im Einsatzbetrieb der richtige Kontakt.
Ist Dein Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit befristet oder unbefristet?
Beides ist möglich. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann mehrere zeitlich begrenzte Kundeneinsätze umfassen. Prüfe deshalb Vertragsdauer und Einsatzdauer getrennt. Die Bezeichnung „Zeitarbeit“ legt eine Befristung Deines Arbeitsverhältnisses nicht fest.
Wie viel verdient man in der Zeitarbeit?
Dein Verdienst hängt von Tätigkeit, Eingruppierung, Tarif und Zusatzvereinbarungen ab. Seit September 2026 beträgt die verbindliche Lohnuntergrenze 15,33 Euro brutto pro Stunde. Fachkräfte können darüber liegen; Zuschläge und Equal Pay sind gesondert zu prüfen. Quelle: BMAS.
Wirst Du auch ohne aktuellen Einsatz bezahlt?
Grundsätzlich bleibt Dein Vergütungsanspruch bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis und entsprechender Arbeitsbereitschaft bestehen. Fehlende Kundenaufträge sind nicht automatisch unbezahlte Freizeit. Halte die vereinbarten Kontaktwege ein und lass unklare Abzüge prüfen.
Hast Du Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Ja, auch in der Zeitarbeit bestehen diese Ansprüche nach den geltenden Voraussetzungen. Urlaub und Krankmeldung laufen über Deinen Arbeitgeber. Höhe, Dauer und Nachweise richten sich nach Gesetz sowie anwendbaren Tarif- und Vertragsregeln.
Kann mich das Einsatzunternehmen direkt übernehmen?
Eine direkte Übernahme ist möglich, aber nicht garantiert. Du brauchst ein konkretes Angebot und musst das Ende Deines bisherigen Arbeitsverhältnisses mit dem neuen Start abstimmen. Kündigungsfrist, Befristungsende oder Aufhebungsvertrag können dabei entscheidend sein.
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